FAQ
Häufig gestellte Fragen
Seit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 und der Novellierung 2014 haben alle Eigentümer die Pflicht, bei Vermietung und Verkauf von Immobilien einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen.
Ausgenommen von der Verpflichtung sind zurzeit noch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Unterschieden wird in bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise. Bedarfsorientierte Energieausweise haben eine höhere Aussagekraft als die verbrauchsorientierten. Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre.
Energieausweise enthalten weiterhin Angaben zum Objekt wie das Baujahr oder die Art der Heizung. Die Gebäude werden in Energieeffizienzklassen unterteilt und geben dem zukünftigen Nutzer einen schnellen Überblick. Passivhäuser werden zum Beispiel mit der Energieeffizienzklasse A+ gekennzeichnet, schlecht gedämmte Gebäude erhalten die Energieeffizienzklasse H.
Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, biete ich Ihnen die Erstellung eines qualifizierten Energieausweises an. Dieser ist mit einer Registrierungsnummer versehen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu den Anforderungen der EnEV 2014 sowie zum Einfluss der Energieeinsparverordnung (EEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) auf die Wertermittlung Ihrer Immobilie.
Mein Angebot für Sie umfasst auch die Bewertung von Photovoltaikanlagen sowie die Beratung von Eigentümern zur Wertsteigerung von Gebäuden durch den Einsatz erneuerbarer Energien.
